Kommunalwahlen „Wählen ab 16"

Veröffentlicht am 26.03.2014 in Stadtverband

Erstmals dürfen in Baden- Württemberg auch 16- und 17- Jährige bei Kommunalwahlen wählen. Die grün- rote Landesregierung hat eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen und das Mindestalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. „Dies bietet die Möglichkeit, größeres politisches Interesse und Engagement bei jungen Menschen zu wecken. Die kommunale Ebene ist hierfür geradezu prädestiniert, da sie das unmittelbare Lebensumfeld von jungen Menschen betrifft“, erklärte SPD- Landeschef Nils Schmid. „Nur wer aktiv teilhaben kann, wird sich auch aktiv einbringen.“

Rund 200.000 junge Menschen sind am 25. Mai aufgerufen, ihre Parlamente in Stadt, Kreis und Region zu wählen. Die SPD Baden- Württemberg und insbesondere die Jusos unterstützen die Erstwählerkampagane durch Workshops, spezielles Informationsmaterial, Engagement in sozialen Netzwerken sowie durch die Unterstützung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten auf den Gemeinderats- und Kreistagslisten der SPD.