Neues kommunales Wahlrecht

Veröffentlicht am 01.10.2023 in Kommunalpolitik

Am 18. April 2023 änderte der Gemeinderat mehrheitlich die Hauptsatzung. Er ersetzte die unübersichtliche, komplizierte und fehlerbehaftete sog. "Unechte Teilortswahl" durch die reine Verhältniswahl. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

+ Eine Wahlrechtsänderung beschneidet keine Rechte und ist schon gar keine Abschaffung der Ortsverfassung

+ Die Sorge, Ortschaften fänden im Gemeinderat kein Gehör, ist unbegründet. Auch künftig haben alle Ortsvorsteher Sitz und Rederecht im Gremium und können dort jederzeit die Belange ihrer Ortschaft einbringen.

+ Ein klares, unkompliziertes System trägt zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei.

+ Die Vereinfachung des Wahlsystems ist weniger aufwändig und kostengünstiger, weil es die Sitzzahl auf 32 begrenzt (derzeit 46!)

+ Es führt außerdem zu einer Verringerung der ungültigen Stimmen und liefert somit ein exakteres Ergebnis des Wählerwillens.

+ Neue Chance: Ortsteil-Wähler können künftig ihre gesamten zur Verfügung stehenden Stimmen alleine auf Kandidaten ihres Ortsteiles vergeben! Ortsteile können dadurch auch mit deutlich mehr als ihrem bisherigen Garantiesitz im Stadtrat vertreten sein.


 

Die SPD begrüßt das neue Wahlrecht, denn ein einfacheres Wahlverfahren wird die Wahlbereitschaft verbessern, das Gemeinschaftsgefühl für ganz Sinsheim stärken und die aktiven Kandidaten in allen Stadtteilen unterstützen.