Solidarität ist in diesen Zeiten wichtiger denn je

Veröffentlicht am 17.03.2020 in Allgemein

Die SPD hat seinen Mitgliedern vorgeschlagen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten den bestehenden Initiativen zur Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg anzuschließen oder eigene Initiativen vor Ort zu gründen. „Wir wollen dabei mithelfen, dass unsere Mitmenschen, die sich in Quarantäne befinden, krank oder pflegebedürftig sind oder zu einer Risikogruppe zählen, mit Lebensmitteln und Medikamenten versorgt werden“, so Landesvorsitzender Stoch.

„Solidarität ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Wir wollen diese Solidarität auch selbst vorleben, soweit uns dies irgend möglich ist. Kurz gesagt: Wir wollen Nachbarschaftshilfe statt Hamsterkäufe.“

Aktuelle Infos aus dem Sinsheimer Rathaus
 

Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Corona-Virus ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen erforderlich. Um soziale Kontakte, die immer die Gefahr von Ansteckungen mit sich bringen, auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, hat die Stadt Sinsheim bereits einige Maßnahmen ergriffen. Unter anderem ist bis aus Weiteres die Stadtverwaltung sowie alle Dienststellen für die Öffentlichkeit geschlossen.


Insgesamt besteht kein Grund für eine übermäßige Beunruhigung. Die bisherigen Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dadurch das Gesundheitswesen nicht zu überlasten.


Der Krisenstab der Stadt Sinsheim hat beschlossen, neben den bereits getroffenen Maßnahmen sämtliche Sitzungen der städtischen Gremien bis auf Weiteres auszusetzen. Dies hat zur Folge, dass die Sitzung des Hauptausschusses (17.3.) sowie die Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 24. März und die Sitzung des Gemeinderates am 31. März ersatzlos entfallen. Die erforderlichen Entscheidungen werden auf die nächsten Sitzungen verschoben, dringende Angelegenheiten werden über das elektronische Verfahren bzw. das Eilentscheidungsrecht des Oberbürgermeisters abgewickelt. Im Übrigen gilt diese Regelung für die OB/OV-Besprechung am 30. März sowie für alle anstehenden Sitzungen der Ortschaftsräte. Über das weitere Vorgehen wird zu gegebener Zeit informiert.