Fred's Seniorentreff hatte zu komplexem Thema eingeladen

Veröffentlicht am 27.03.2008 in Veranstaltungen

Interessante Veranstaltung zum Thema Vollmacht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
(27.03.08/mf) Sinsheim - Eine erwachsene Person, die wegen psychischer/geistiger Krankheit und/oder Behinderung außerstande ist, ihre Angelegenheiten zu besorgen, kann einen gesetzlichen Betreuer erhalten, wenn ein rechtswirksam privatrechtlich bestellter und mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestatteter Bevollmächtigter nicht zur Verfügung steht.

Foto (mf): Günter Weissert von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis und Fred Frank sprechen zum Seniorentreff im Auto-Technik-Museum.

Die Betreuerbestellung erfolgt im Rahmen eines umfassenden gerichtlichen Verfahrens. Eine rechtliche Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Belange des Volljährigen durch einen in guten Tagen rechtswirksam eingesetzten Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen rechtlichen Betreuer erledigt werden können. Durch die Erteilung einer Vollmacht kann also grundsätzlich verhindert werden, dass im Falle alters-, krankheits- oder behinderungsbedingter Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit eine mit erheblichen Verfahrensbelastungen verbundene rechtliche Betreuung durch das Amtsgericht- Vormundschaftsgericht- angeordnet werden muss. Da auch jüngere Menschen – beispielsweise durch einen Unfall – in eine solche Situation geraten können, ist auch für sie eine Vollmachterteilung sinnvoll.

Hinzuweisen ist auf den weit verbreiteten Irrtum, Ehegatten und Kinder seien ohne Weiteres zur rechtsgeschäftlichen (z.B. finanzielle Bereiche) und persönlichen Vertretung (z.B. im Krankheitsfalle) berechtigt. Richtig ist, dass auch enge Angehörige nur dann zum Handeln legitimiert sind, wenn sie hierzu durch eine rechtsgültige umfassende und detaillierte Willenserklärung des Betroffenen ermächtigt sind.

Intakte Familien mussten sich Betreuungsverfahren unterziehen
In den letzten Jahren musste zunehmend beobachtet werden, dass vielfach intakte Familien sich gerichtlichen Betreuungsverfahren gerade deshalb unterziehen mussten, weil die Einleitung entsprechender Vorsorgemaßnahmen versäumt worden war. Dieser Entwicklung gilt es verstärkt entgegen zu treten.

Zu dieser Thematik fand am 18.3.08 in Sinsheim eine Informationsveranstaltung statt. Fred Frank vom Seniorentreff im Auto- und Technikmuseum Sinsheim begrüßte nicht nur eine überaus große Zahl an Besuchern, sondern ganz besonders den Referenten des Nachmittags, Günter Weissert von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg. Das Thema fand nicht nur bei älteren Menschen großes Interesse, sondern auch bei einigen jüngeren Teilnehmern.

Recht schnell war zu erkennen, um welch komplexes Thema es sich bei den Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Das Referat von Günther Weissert ging im besonderen auch auf die Allgemeine Vollmacht und die wechselseitige allgemeine Vollmacht ein. „Negative Erfahrungen mit amtlich bestellten Betreuern und selbst bestimmten Bevollmächtigten“ sind sehr gering, so Günter Weissert. Auf alle Fälle sei zu empfehlen, die Bevollmächtigung an eine Person festzulegen, die über das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers verfügt.

Große Unsicherheiten bei den Menschen
Die Diskussionsbeiträge der Anwesenden zeigte deutlich auf große Unsicherheiten der Menschen hin. Deshalb bietet die Betreuungsbehörde für jede Bürgerin oder jeden Bürger eine individuelle Beratung an; telefonisch oder aber persönlich in Heidelberg. Besuchstermine in Heidelberg können unter der Nummer 06221 522 2590 fernmündlich vereinbart werden.

Am Ende der Veranstaltung bedankte sich Fred Frank für den engagierten Vortrag aber auch bei den Versammlungsteilnehmern.

Fahrt zur Landesgartenschau
Desweiteren besteht das Angebot von Fred Franks Seniorentreff, am 08.05.2008 eine gemeinsame Fahrt zur Landesgartenschau in Bad Rappenau zu organisieren. Für die Hin- und Rückfahrt mit dem Bus, sowie der Eintritt entstehen Kosten in Höhe von 22 € pro Person. Abfahrt in Sinsheim beim Auto- und Technikmuseum um 10.oo Uhr – Rückfahrt um 18.oo Uhr.