10.12.2023 in Stadtverband

Alle Jahre wieder . . .

 

. . . kommt der Nikolaus.

Auch in diesem Jahr erfreute sich die traditionelle Nikolausbescherung des SPD-Stadtverbandes am 6. Dezember in der Sinsheimer Fußgängerzone großer Beliebtheit. Sie setzt damit eine Tradition fort, die vor über 20 Jahren von der unvergessenen Magdalena Fritz ins Leben gerufen worden war.

Viele Päckchen waren gerichtet worden und auch der Kundenkreis der Sinsheimer Tafel wurde bedacht. Leuchtende Kinderaugen waren der Lohn. Außerdem bewies der Nachmittag: Es gibt viele Nikoläuse, aber nur einen Hans-Peter Nagelpusch. Großes Lob an ihn und vielen Dank an alle Spender und Helfer, ohne die diese Nikolausaktion kaum hätte stattfinden können.

22.07.2023 in Stadtverband

SPD-Stadtverband beschließt Satzungsanpassung

 

Statut des SPD-Stadtverbands Sinsheim

in der Fassung vom 13. Juli 2023

 

§ 1 Tätigkeitsgebiet, Name

1. Dieser SPD-Stadtverband ist definiert durch die vom Kreisvorstand der SPD Rhein-Neckar festgelegte Gebietsabgrenzung, die gegenwärtig die Große Kreisstadt Sinsheim und die Gemeinde Angelbachtal im Rhein-Neckar-Kreis umspannt.

2. Er ist Ortsverein gemäß § 8,1 des Organisationsstatuts der SPD mit Sitz in Sinsheim und führt den Namen : " SPD-Stadtverband Sinsheim ".

 

§ 2 Mitgliedschaft im Stadtverband

1. Für alle Mitgliedsrechte und –pflichten ist das SPD-Organisationsstatut maßgebend.

2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab,  so gilt dies als Annahme des Antrags.

3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen einen  Monats beim Kreisvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des  Landesvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Landesvorstandes ist endgültig.

4. Jedes Mitglied soll sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung,den Wahlen  und Abstimmungen beteiligen, die Ziele der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands unterstützen und einen satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag entrichten.

 

§ 3 Aufgaben, Struktur und Organe des Stadtverbands

1. Aufgaben des SPD-Stadtverbands sind -unter Maßgabe einer ausreichenden Finanzierung-  insbesondere die Bildung und Verbreitung politischer Aussagen, die Beteiligung an der innerpartei- lichen Willensbildung, die Förderung der politischen und gesellschaftlichen Arbeit in Zusammenarbeit mit den politischen Mandatsträger:innen der SPD, die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen und Wahlkämpfen sowie die Vorbereitung und Aufstellung der offiziellen Wahlvorschläge (Kandidatenlisten) für kommunale Wahlen.

2. Zu diesem Zweck und zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Vorstand bei Bedarf jederzeit örtliche Beauftragte ernennen bzw. Vor-Ort-Teams einsetzen. Diese arbeiten dem Vorstand zu, unterstützen bei der Kandidierendensuche zur Kommunalwahl und geben der Sozialdemokratie vor Ort ein 'Gesicht'.

3. Organe des Stadtverbands sind:

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand

4. Sitzungen der Organe sollen in Präsenz stattfinden, möglich ist dies aber auch virtuell (per Telefon- oder Videokonferenz) bzw. hybrid oder mit Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Eine andauernde Durchführung virtueller Gremiensitzungen ist aber nur statthaft, sofern sie sich auf Vorgaben übergeordneter Gliederungen oder behördliche Empfehlungen beziehen.

 

§ 4 Mitgliederversammlung des Stadtverbands

1. Alle SPD-Mitglieder des Stadtverbands bilden die Mitgliederversammlung. Sie ist das oberste  Beschlussorgan und maßgeblich für die politische Willensbildung des Stadtverbands. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts der SPD.

2. Die Mitgliederversammlung tritt mind. 1 x jährlich auf Beschluss des Vorstandes zusammen, außerdem auf begründeten Antrag von mindestens sieben Mitgliedern. Zur JHV sind der/die zuständige/n Geschäftsführer:in, der/die Kreisvorsitzende(n) sowie die Landtags-, Bundestags- und Europa abgeordneten einzuladen.

3. Die Einberufung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen. Die Ladung aller Mitglieder erfolgt schriftlich bzw. in geeigneter Form und soll zusätzlich in Presse bzw. den Amtsblättern bekannt gemacht werden.

4. Die Mitgliederversammlung trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig,    sofern mind. 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Ausgenommen hiervon sind Misstrauensvoten gegenüber einzelnen Funktionsträgern (absolute Mehrheit erforderlich) und Beschlüsse nach § 7,1 und § 7,2.

5. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört insbesondere:

+ Beschlussfassung über Anträge, Resolutionen und Statutenänderungen sowie über die  Zusammensetzung des Vorstands.

+ Regelmäßige Entgegennahme von Berichten, insbesondere des Vorstandes, der RevisorInnen, der Gemeinderatsfraktion, sowie der überregionalen Mandatsträger.

+ Rechenschaftslegung und Entlastung des Vorstandes (Kasse separat) 

+ Wahl des Vorstandes, der RevisorInnen sowie der Delegierten zu Kreisparteitagen für höchstens zwei Jahre.

6. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die förmliche Aufstellung der SPD-Kandidatenlisten  (Wahlvorschläge) zu politischen Wahlämtern bzw. –Wahlgremien gem. § 4,1e, sofern parteiinterne  bzw. gesetzliche Regelungen nichts anderes vorschreiben.

7. Die Wahl von Ämtern und Vorschlagslisten erfolgt ausnahmslos geheim.

8. Vor allem für die Gemeinderatswahlen ist eine Rücklage zu bilden, an der sich die Mitglieder der Gemeinderatsfraktion maßgeblich beteiligen.

 

§ 5 Vorstand des Stadtverbands

1. Der Vorstand ist leitendes Organ des SPD-Stadtverbands. Er erledigt die laufenden Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlungen vor und setzt deren Beschlüsse um. Er beschließt über Geschäftsordnung, Finanzplanung und Aufgabenverteilung im Vorstand, die insbesondere auch die Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit als auch die Mitgliederpflege gewährleisten.

2. Der Vorstand amtiert max. zwei Jahre und ist der Mitgliederversammlung jährlich rechenschaftspflichtig. Er beschließt mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

3. Dem stimmberechtigten Vorstand des Stadtverbands gehören an:

      a) ein/e oder zwei Vorsitzende (davon eine Frau),                                                                                          b) bis zu 2 stellvertretende Vorsitzende,                                                                                                        c) der/die Kassierer:in,                                                                                                                                d) der/die Schriftführer:in,                                                                                                                          e) 2-6 Beisitzer:innen, denen im Rahmen der Vorstandsarbeit bestimmte Aufgaben zugewiesen werden.

4. Die Übernahme mehrerer Ämter durch eine Person soll vermieden werden. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl von Nachfolgern im Amt. Im Falle vorzeitigen Ausscheidens kann der Vorstand bei Doppelbesetzungen (Abs. 3a+b) und Beisitzenden (Abs. 3e) auf eine Ergänzungswahl verzichten.

5. Der Vorstand hat das Recht, für die Dauer seiner Amtszeit durch Beschluss weitere Personen beratend hinzu zu ziehen sowie bei Zweckmäßigkeit jederzeit Arbeits- u. Projektgruppen sowie Vor-Ort-Teams einzusetzen. Zur Erledigung dringender Angelegenheiten und zur Vorbereitung von Sitzungen ist ihm die Bildung eines geschäftsführenden Vorstandes erlaubt.

6. Der Vorstand wird bei Bedarf, mindestens 4 mal jährlich, unter Angabe der Tagesordnung von dem/der oder den Vorsitzenden einberufen und geleitet.

7. Die Ladungsfrist zur Vorstandssitzung beträgt mindestens 5 Werktage. In geeigneter Form (z.B. E-Mail o.ä.) erfolgt eine persönliche Einladung.

8. Eingeladen und permanent teilnahmeberechtigt sind die dem SPD-Stadtverband angehörenden Mitglieder überregionaler Vorstandsgremien der SPD, Kreisräte, (Ober-)Bürgermeister, Vorsitzende/r oder Stellvertreter der SPD-Gemeinderatsfraktion sowie außerdem die für den Ortsverein zuständigen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordneten.

 

 

§ 6 Revision

1. Zur Prüfung der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung für die Dauer der Amtsführung des Vorstandes mindestens zwei RevisorInnen, die ihre Aufgaben gemäß § 6 der Finanzordnung der SPD wahrnehmen.

2. Im Rahmen der jährlichen Rechenschaftslegung geben die RevisorInnen ihren Prüfbericht ab und  beantragen ggf. die Entlastung des Vorstands in Finanzangelegenheiten. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 7 Änderungen des Statuts

1. Änderungen dieses Statutes können auf einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von  Dreiviertel der anwesenden Mitglieder erfolgen. In der Einladung ist die Situation zu begründen  und der formulierte Änderungsantrag der Tagesordnung beizufügen.

2. Änderungen der Gebietsabgrenzung oder die etwaige Auflösung des Ortsvereins kann mit einer  Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung beim SPD-Kreisvorstand beantragt werden, der  darüber abschließend entscheidet.

3. Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit der Versammlung, die Beschlüsse bzgl. § 7,1 u. § 7,2  betreffen, ist die Anwesenheit von mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder.

4. Änderungen und Neufassungen werden grundsätzlich mit ihrer Beschlussfassung wirksam.

 

§ 8 Gültigkeit, Inkrafttreten

1. Dieses Statut gilt nur im Rahmen der Satzung und der Organisationsrichtlinien der SPD Rhein-Neckar sowie der übergeordneten SPD-Satzungen in der jeweils gültigen Fassung. Etwaige Abweichungen hiervon sind nichtig bzw. werden korrigiert.

2. Dieses Statut wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. Februar 2010 mit der Mehrheit von  Dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen und in Kraft gesetzt. Fortschreibungen diese  Statutes sind protokollarisch festgehalten und erfolgten am 11. Juni 2014, am 12. November 2017 und am 13. Juli 2023.

21.07.2023 in Stadtverband

Jahreshauptversammlung in Reihen

 

Volle Fahrt voraus mit Doppelsitze

Während Regierung und Parlament bereits in der Sommerpause sind, absolvierte der SPD-Stadtverband ein umfangreiches Programm auf seiner turnusmäßigen Jahreshauptversammlung. Neben Berichten aus der Vorstandschaft und aus der Kommunalpolitik standen eine Satzungsanpassung sowie Neuwahlen des Vorstandes auf der Tagesordnung.

Vorsitzender Michael Kaestel freute sich über die Anwesenheit der Gemeinderäte und der SPD-Kreisvorsitzenden Andrea Schröder-Ritzrau aus Walldorf. Mit besonderer Dankbarkeit blickte der Vorsitzende auf die Ehrungsfeier im Februar zurück, sind doch bereits drei der Geehrten mittlerweile verstorben. Kaestel ließ die vergangenen zwei Jahre Revue passieren, deren politischer Höhepunkt zweifellos der Wahlerfolg bei der Bundestagswahl 2021 war. Er lobte das seither Erreichte, wenn auch die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch den von Russland verursachten Ukraine-Krieg massiv beeinflusst und behindert werde.

Spannend auch die Berichte aus den Gemeinderäten: „Einzelkämpfer“ Frank Reinbold aus Angelbachtal ging u.a. auf die Themen Windkraft und Kindergartenbeiträge ein. Sein Sinsheimer Kollege Jens-Jochen Roth thematisierte Schwerpunktinvestitionen, Kommunalwahlrecht und Elsenzhalle. Letztere sah er in einem unguten Schwebezustand und bedauerte, dass der Sinsheimer Stadtrat sich nicht zu einer kostenoptimierten Instandsetzungsprüfung habe durchringen können. Das sei wohl der schleichende Tod der Halle, der vielen in der Kernstadt durchaus am Herzen liege. Gleiches gelte für das Traditionskennzeichen „SNH“, mit dem sich viele in und um die große Kreisstadt identifizieren könnten. Die politische Blockade aus Stadtverwaltung und Landratsamt ist für die Sozialdemokraten nicht nachvollziehbar. „Das Thema ist aber für uns noch nicht erledigt“, so Gemeinderat Roth.

 Aber das war noch nicht alles ...  > > >

23.06.2023 in Stadtverband

R.I.P. liebe Magdalena

 

Heute mussten wir Abschied nehmen von Magdalena Fritz, die am Pfingstmontag im Alter von 79 Jahren unerwartet verstorben war.

Über 4 Jahrzehnte war sie in der SPD engagiert: Gleich nach ihrem Parteieintritt am 1.5.1982 war die aktive Gewerkschafterin an der Gründung einer AsF-Ortsgruppe in der SPD Waghäusel beteiligt. Später übernahm Magdalena deren Leitung und wurde schließlich 1990 zur AsF-Kreisvorsitzenden KA-Land gewählt. Als sogenannte 'Ortsteilvorsitzende' von Kirrlach förderte sie soziale Initiativen und engagierte sich bei Kommunalwahlen. Darüber hinaus hatte sie in den 1990er Jahren wesentlichen Anteil am SPD-Erfolg im Bundestagswahlkreis KA-Land.

Mit der Jahrtausendwende kam Magdalena nach Sinsheim, wo sie im SPD-verwaisten Reihen Wurzeln schlug. Dort initiierte sie die Neugründung eines sozialdemokratischen Ortsvereins und war von 2003-2010 dessen Vorsitzende. Auch im neuformierten SPD-Stadtverband ab 2010 gehörte sie der Vorstandschaft an, ebenso der Arbeitsgemeinschaft Kernstadt. Ob Internationaler Frauentag, Nikolaus- und Osteraktionen – Magdalena Fritz war der Motor vieler Aktivitäten. Das gleiche Engagement erbrachte sie auch bei der Arbeiterwohlfahrt und als ehrenamtliche Gerichts-Schöffin. Franz Müntefering war es 2013 ein Anliegen, Magdalenas Einsatz für sozial Benachteiligte lobend zu erwähnen und ihr Wirken auf einem Empfang der Kreis-SPD zu würdigen.

Ihrem Wesen nach bescheiden und zurückhaltend konnte Magdalena gleichermaßen energisch und zupackend in der Sache sein, die sie stets über eigene Ambitionen stellte. Sie strebte nie nach Mandaten, aber immer nach Erfolg für „ihre“ SPD.

Unsere Partei, vor allem der Stadtverband Sinsheim, verliert mit ihr eine umtriebige und unermüdliche Kämpferin mit Herz, die immer ein besonderes Augenmerk für die Schwachen in der Gesellschaft hatte. So war es erst vor wenigen Monaten ihrem Engagement zu verdanken, dass eine Frau vor der Obdachlosigkeit bewahrt werden konnte. Von MdB Lars Castellucci war sie erst kürzlich noch für ihre vorbildliche Arbeit und Treue zur Partei geehrt worden. Heute gaben wir ihr auf dem Friedhof in Weiler das letzte Geleit.